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Gerichsurteile

Bewerbung frisieren: Straftat, aber kein Kündigungsgrund 

Bewerbung frisieren: Straftat, aber kein Kündigungsgrund

(07.02.2011) Für den Traumjob mit Topgehalt riskiert mancher Bewerber viel - und frisiert schon einmal seine Unterlagen. Doch der Schuss kann nach hinten losgehen. Die Schwindelei kann schlimmstenfalls als Betrug gewertet und mit einer Haftstrafe geahndet werden. Ein Grund für eine fristlose Kündigung muss
 
 
 

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