(18.07.2011)
Wer auf dem Weg von oder zur Arbeit betrunken einen Unfall baut, ist nicht über seinen Arbeitgeber versichert. Das gelte auch dann, wenn dieser den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert habe, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Montag veröffentlichen
(04.04.2011)
Immer wieder gibt es Streit wegen Unfällen bei oder auf dem Weg zur Arbeit. Ein Umweg auf der Fahrt zum Job beispielsweise kann bereits den Versicherungsschutz kosten - schon der Schlenker zur Tankstelle wird unter Umständen als Privatangelegenheit gewertet. Was aber, wenn ein Mitarbeiter im
(21.01.2011)
Stolpersteine auf dem Firmenparkplatz, spiegelglatte Gehwege, Auffahrunfälle im Stau: Der Weg zur Arbeit kann es vor allem im Winter in sich haben. Wer sich bei einem Wegeunfall verletzt, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Doch so einfach funktioniert das leider
Wer auf dem Weg von oder zu der Arbeit einen Tankstopp einlegt, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Tankstelle nicht auf dem direkten